Teilnahmebedingungen

  1. Veranstalter

Verein für Briefmarkenkunde und Postgeschichte Siegen 1908 e.V.
Joachim Schürmann (1. Vorsitzender)
Wiesenweg 12
57223 Kreuztal
Deutschland
Telefon: 0 27 32 – 8 02 34
Email: schuermann-joachim@t-online.de

 

Planung und Organisation Arbeitsgemeinschaft südwestfälischer Briefmarkenvereine
Thilo Nagler (1. Vorsitzender)
Hofbachstraße 58
57078 Siegen
Deutschland
Tel: 02 71 – 31 79 88 55
Email: info@suedwestfalenboerse.de

und

Karl-Josef Halberstadt (2. Vorsitzender)
Hohenhainer Straße 54
57258 Freudenberg
Deutschland
Tel: 01 57 – 51 45 83 37
Email: info@suedwestfalenboerse.de

 

  1. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten zwischen dem Veranstalter der Südwestfalenbörse und Personen oder Firmen, die an der Südwestfalenbörse teilnehmen (Bewerber bzw. Teilnehmer). Andere oder abweichende Teilnahmebedingungen werden vom Veranstalter nicht anerkannt und erhalten keine Wirksamkeit, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in schriftlicher Form zu. Mit der Anmeldung zur Südwestfalenbörse im Online-Formular oder über andere Wege erkennen der Bewerber/Teilnehmer und sein an der Veranstaltung teilnehmendes Personal die Teilnahmebedingungen rechtsverbindlich an. Sämtlicher Schriftverkehr ist vom Teilnehmer bzw. Bewerber in deutscher Sprache zu verfassen.

 

  1. Anmeldung

Die Anmeldung als Teilnehmer erfolgt über das bereitgestellte Online-Anmeldeformular, das unter https://suedwestfalenboerse.de/online-anmelden/ abrufbar ist. Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter sein ernsthaftes Interesse, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem sorgfältig und wahrheitsgemäß ausgefüllten Online-Anmeldeformular. Mitteilnehmer und zusätzlich vertretene Personen oder Firmen müssen in der Anmeldung genannt werden. Der Veranstalter bestätigt dem Bewerber zeitnah den Eingang der Anmeldung per Email. Mit der Anmeldung erklärt sich der Bewerber damit einverstanden, dass seine Daten vom Veranstalter zu Zwecken der Planung bzw. Organisation und bei der Erstellung und Veröffentlichung der Teilnehmerlisten genutzt werden können. Die Angaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Nutzung des Onlineangebotes des Veranstalters gemäß Art. 13 DSGVO sind unter https://suedwestfalenboerse.de/datenschutzerklaerung/ einzusehen. Der Veranstalter unterliegt keinem freiwilligen Verhaltenskodex im Sinne des Art. 246c Nr. 5 EGBGB.

 

  1. Teilnahmevertrag

Der Teilnahmevertrag kommt bei Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Veranstalters zustande, soweit im Vorfeld nicht anderes wie z.B. Barzahlung schriftlich vereinbart wurde. Der Veranstalter informiert den Teilnehmer auf dessen Wunsch über den Eingang seiner Zahlung.

 

  1. Platzvergabe

Dem Veranstalter obliegt das Recht über die Zulassung des Bewerbers. Eine Teilnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Erst mit vollständigem Zahlungseingang entsteht der Anspruch des Bewerbers auf Teilnahme an der Südwestfalenbörse. Die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit einer Teilnahme oder Platzzuweisung.

Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Die Platzvergabe obliegt allein dem Veranstalter. Wünsche der Teilnehmer können, müssen aber nicht vom Veranstalter berücksichtigt werden, sofern diese verständlich und rechtzeitig dem Veranstalter mitgeteilt worden sind. Der Veranstalter ist berechtigt, auch nach Festlegung des Hallenplans, die Platzzuweisung (kurzfristig) zu ändern. Der Teilnehmer darf ohne Zustimmung des Veranstalters die ihm zugewiesenen Tische nicht verlegen, ganz oder teilweise Dritten überlassen oder mit anderen Teilnehmern die Platzzuweisung tauschen. Über die Lage der Tische muss sich jeder Teilnehmer beim Veranstalter selbst erkundigen.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsbeträge sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Voraussetzung für das Aushändigen der Teilnehmerausweise und die Teilnahme an der Südwestfalenbörse durch den Bezug der Tische ist die vorherige und vollständige Bezahlung der Rechnung mit allen bestellten Leistungen, soweit nichts anderes in schriftlicher Form vereinbart worden ist. Weitere Leistungen werden nach Absprache gesondert in Rechnung gestellt.

 

  1. Rücktritt

Der Veranstalter ist berechtigt, bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer gegen die in diesen Teilnahmebedingungen geregelten Verpflichtungen verstößt.

Die Gebühren für eine Stornierung belaufen sich auf 25% des Rechnungsbetrages bei Rücktritt von weniger als vier Wochen vor der Veranstaltung, 50 % des Rechnungsbetrages bei Rücktritt von weniger als zwei Wochen vor der Veranstaltung und 100 % des Rechnungsbetrages bei Rücktritt von weniger als einer Woche vor der Veranstaltung.

 

  1. Absage oder Abbruch der Veranstaltung

Wenn die Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt oder durch eine behördliche Auflage unterbrochen, abgesagt, verlängert oder abgebrochen werden muss, verfallen die vom Teilnehmer gezahlten Gebühren. Bei einer vollständigen Absage vor Beginn der Veranstaltung, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, bleibt der Teilnehmer zur Zahlung eines Kostenbeitrages zur Deckung der vom Veranstalter insgesamt aufgewendeten Vorlaufkosten der Veranstaltung in Höhe von 25% der Rechnungsbeträge verpflichtet. Beginnend mit dem Zeitpunkt der Absage wird der Veranstalter von seiner vertraglichen Leistungspflicht und von jeder Schadensersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsbehelf bei Vertragsbruch frei.

Ist abzusehen, dass die Wirtschaftlichkeit der Veranstaltung nicht gegeben ist, ist der Veranstalter berechtigt, diese abzusagen. Mit der Absage entfallen sämtliche wechselseitigen Leistungsverpflichtungen der Vertragspartner. Ansprüche durch den Teilnehmer auf Erstattung bereits getätigter Aufwendungen oder Schadensersatz können aus der Absage nicht durchgesetzt werden. Bereits erfolgte Zahlungen durch den Teilnehmer für Leistungen, die zum Zeitpunkt der Absage noch nicht erbracht worden sind, werden vom Veranstalter erstattet.

 

  1. Auf- und Abbau, Parken

Direkt in der Ladezone zur Siegerlandhalle sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden und die Ladezone darf nur für das unmittelbare Beladen oder Entladen befahren werden. Außerhalb der Ladezone stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Im Bereich der Ladezone und des Parkplatzes gilt die StVO.

Tische können am Veranstaltungstag ab 08:30 Uhr eingerichtet werden. Das Einrichten der Tische muss spätestens 10:00 Uhr durch den Teilnehmer abgeschlossen sein. Der Abbau beginnt frühestens um 15:00 Uhr. Der Zugang außerhalb der Veranstaltungszeiten ist am Veranstaltungstag zwischen 8:30-10:00 Uhr und 16:00-18:00 Uhr nur mit Teilnehmerausweis über den Hintereingang möglich.

 

  1. Standbau, Ordnung und Sauberkeit

Jeder Teilnehmer ist für die Dauer der Veranstaltung dazu verpflichtet, die Verkehrssicherungspflicht auf den ihm überlassenen Tischen samt Standfläche sicherzustellen. Die Stellung der Tische darf ohne Zustimmung des Veranstalters nicht verändert werden. Erweiterungen bzw. Vergrößerungen der jeweiligen Standflächen sind nicht gestattet. Derartige Veränderungen sind auf Aufforderung des Veranstalters unverzüglich zurückzunehmen, und bei Zuwiderhandlungen hat der Veranstalter das Recht, nötigenfalls den Stand gänzlich, unter Verfall der Gebühren, zu schließen. Teilnehmerstände sind so zu errichten, dass von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen kann. Des Weiteren ist der Teilnehmer verpflichtet, sich an behördliche Auflagen zu halten.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen Bereich während der Veranstaltung einschließlich der Auf- und Abbauzeiten sauber zu halten bzw. zu verlassen und die angemieteten Gegenstände weder zu verschmutzen noch zu beschädigen. Die Haftung dauert über die Öffnungszeiten der Veranstaltung für Teilnehmer an. Dieses gilt auch, wenn der Messestand nicht besetzt ist. Das Anbringen jeglicher Dekoration oder Werbung an den Wänden, Säulen, Türen, Fenstern etc. ist untersagt, soweit keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen worden ist. Beschädigungen am Mietgut oder die Kosten für das Entfernen und Entsorgen von liegengelassenem Müll o.Ä. können dem Teilnehmer auch nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt werden.

 

  1. Teilnehmerausweise

Jedem Teilnehmer stehen bis zu zwei Teilnehmerausweise kostenlos zur Verfügung. Die Anzahl der benötigten Teilnehmerausweise ist im Online-Anmeldeformular mit den Namen der am angemeldeten Stand befindlichen Teilnehmer anzugeben. Zusätzliche Teilnehmerausweise können gegen eine Gebühr bestellt werden. Die Ausgabe der Teilnehmerausweise erfolgt am Hintereingang gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses unter der Voraussetzung, dass sämtliche Rechnungen vollständig bezahlt worden sind. Der Ausweis ist während der Veranstaltung immer sichtbar zu tragen. Teilnehmerausweise gelten nur für diejenigen Personen, auf deren Namen sie ausgestellt sind. Missbräuchlich verwendete oder weitergegebene Ausweise werden ohne Gebührenerstattung eingezogen. Der Teilnehmer, auf dessen Name der Ausweis ausgestellt ist, haftet für jegliche missbräuchliche Benutzung. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter vor, nötigenfalls den Stand des Teilnehmers unter Verfall der Gebühren zu schließen.

 

  1. Werbematerial

Dem Teilnehmer ist Werbung für sein Unternehmen oder seine Produkte ausschließlich an seinem Stand gestattet. Werbung, wie das Aufstellen von Bannern, Verteilen von Flyern im sonstigen Bereich der Veranstaltung ist ggf. kostenpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch den Veranstalter. Widerrechtlich ausgelegtes Werbematerial jeglicher Art wird auf Kosten des beworbenen Unternehmens oder der Institution entsorgt.

 

  1. Warenhandel auf der Südwestfalenbörse

Auf der Südwestfalenbörse dürfen nur Briefmarken, Münzen, Medaillen, Belege, Papiergeld, Orden und Ehrenzeichen, Ansichtskarten, historische Wertpapiere, Telefonkarten, Zubehör und Literatur sowie Waren im Zusammenhang mit Philatelie und Numismatik angeboten und verkauft werden. Gegenstände aus illegaler Beschaffung dürfen nicht gehandelt und versteckt oder offen angeboten werden. Das Anbieten, Ausstellen oder Verkaufen von Gegenständen mit nationalsozialistischen Symbolen wird nur im Rahmen nach §86 StGB erlaubt, „wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient“. Dies gilt auch für Symbole anderer verfassungsfeindlicher Organisationen oder solche, die mit den Originalen verwechselt werden können. Der Veranstalter behält sich vor, dem Teilnehmer das Anbieten oder Verkaufen von o.g. Gegenständen im Einzelfall zu untersagen und bei Zuwiderhandlung den Teilnehmer ohne Rückerstattung gezahlter Beträge der Veranstaltung zu verweisen.

Das Anbieten von Nachahmungen und Fälschungen ist nur dann gestattet, wenn diese eindeutig und für den Interessenten leicht erkennbar gekennzeichnet sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlungen den Teilnehmer ohne Rückerstattung gezahlter Beträge von der Veranstaltung zu verweisen.

Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Kulturgüterschutzgesetzes, hat jeder Teilnehmer einzuhalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu kaufmännisch einwandfreien und ehrbaren Geschäften.

Ergeben sich in Bezug auf angebotene Waren oder Arbeitsweisen des Teilnehmers Hinweise auf die Nichteinhaltung einer der obigen Teilnahmebedingungen oder gibt es offensichtlich rechtswidrige Vorgänge im Bereich des Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung, unter Verfall aller Gebühren und Vorbehalt einer Anzeige, auszuschließen. Der Ausschluss beinhaltet die fristlose Kündigung des Teilnahmevertrages.

Der Handel ist ausschließlich an den Teilnehmertischen bzw. Teilnehmerständen zu betreiben. Zuwiderhandeln kann mit Ausschluss von der Veranstaltung geahndet werden. Alle Geschäfte werden ohne jegliche Verantwortung des Veranstalters abgewickelt.

 

  1. Hausordnung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, auf andere Teilnehmer und Besucher Rücksicht zu nehmen, nicht gegen die guten Sitten zu verstoßen und seine Teilnahme an der Veranstaltung nicht für andere oder fremde Zwecke ohne Bezug zur Veranstaltung zu missbrauchen.

Die Mitglieder des Teams der Südwestfalenbörse haben zu jeder Zeit das Recht, den Stand des Teilnehmers zu betreten. Sie erkennen die Mitglieder des Teams an den Ausweisen mit dem roten Streifen.

Der Veranstalter hat am gesamten Veranstaltungstag das Hausrecht und ist berechtigt, bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Teilnahmebedingungen gegen Teilnehmer und Besucher der Veranstaltung ein Hausverbot auszusprechen.

 

  1. Haftungsausschluss

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für (Folge-) Schäden oder Verluste am Ausstellungsgut. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Ausstellungsgutes von Aufbaubeginn bis zum Verlassen der Veranstaltung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Eine ordnungsgemäße Versicherung von Ausstellungsgütern gegen alle Schäden aus Transport, (De-) Montage, Lagerung und Verkaufspräsentation obliegt alleine dem Teilnehmer. Für Schäden an Personen oder Gegenständen sowie für Verlust von Gegenständen des Teilnehmers (z. B. infolge eines Diebstahls), sei es bei Anlieferung oder Rückverbringung im Ladebereich, auf dem Parkplatz oder während der Veranstaltung selbst, für Schäden infolge des Versagens von nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegenden technischen Versorgungseinrichtungen sowie für sonstige aufgrund von Fremdeinwirkung entstandenen Schäden, unterliegt der Veranstalter keiner Haftung, es sei denn, er hat nachweislich eine ihn treffende Verpflichtung grob fahrlässig verletzt. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für verbale und nonverbale Interaktionen bzw. schriftliche Vereinbarungen zwischen den Teilnehmern sowie zwischen den Teilnehmer und den Besuchern. Der Veranstalter ist nicht zu einer Mediation (Verfahren zur Beilegung eines Konfliktes) verpflichtet.

Der Teilnehmer haftet gegenüber dem Veranstalter für alle Schäden, die durch seine Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden. Dies schließt Schäden am Messegebäude und dessen Einrichtungen ein. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter explizit von jeglichen daraus entstehenden Regressansprüchen Dritter frei, es sei denn, der Veranstalter hat eine ihn treffende Verpflichtung grob fahrlässig verletzt.

Teilnehmer, die ihre persönlichen und geschäftlichen Daten unrichtig angeben oder dem Veranstalter eine Änderung dieser Daten nicht bekannt geben, haben alle sich daraus ergebenden Schäden selbst zu tragen und/oder gegebenenfalls dem Veranstalter zu ersetzen. Zustellungen an die letzte, dem Veranstalter vom Teilnehmer mitgeteilte Adresse gelten unabhängig davon, ob sich der Teilnehmer dort (noch) aufhält, als wirksam erfolgt.

 

  1. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksamen Bedingungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den unwirksamen in ihrem inhaltlichen Sinn und Zweck am nächsten kommen. Dasselbe gilt für Rechtslücken.

Alle Vereinbarungen, Genehmigungen und Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Dies gilt auch für eine Änderung des vorstehenden Formerfordernisses.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle gegenseitigen Verpflichtungen, einschließlich sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, ist Siegen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Regelungen des internationalen Kaufrechts (CISG) auf diesen Vertrag ist ausgeschlossen.

Die EU-Kommission stellt eine Schlichtungsplattform zur Online-Streitbeilegung zur Verfügung:
www.ec.europa.eu/consumers/odr
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und nehmen auch nicht freiwillig teil.

Stand: 24. Oktober 2022

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